Berufsbild Pharmaberater

Ärztebesucher sein und damit die Tätigkeit als Pharmaberater in Deutschland ausüben darf, wer:

  • Ein abgeschlossenes Studium der Human- oder Veterinärmedizin, Pharmazie, Biologie oder Chemie oder
  • einen mittleren Bildungsabschluss mit abgeschlossener Lehre in einem der technischen Assistenzberufe (MTA, PTA, CTA etc.) und mehrjährige Berufs praxis oder
  • mittleren Bildungsabschluss sowie abgeschlossene Lehre in einem gesundheitsmarktrelevanten Beruf und mehrjährige Berufspraxis und die Fortbildung zum/zur „Geprüften Pharmareferenten/in“ (s. d.) mit bestandener Abschlussprüfung vor einer IHK absolviert hat
  • Pharmazie- und Chemieingenieure der ehemaligen DDR

Der/die Pharmaberater/in

Ein kommunikativer Beruf im Außendienst der pharmazeutischen Industrie mit:
Focus auf das Wesentliche, dabei bedeutet:

Faire Partnerschaft
ist der Schlüssel zum Erfolg!

Aufgaben des Pharmaberaters

Die Aufgaben des Pharmaberaters sind im 2. Arzneimittelgesetz (AMG) von 1976, (BGBL I, S. 2445, 2448), in Kraft getreten am 01.01.1978, festgelegt. Der/die Pharmaberater/in hat die Aufgabe, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel im Sinne der § 1 und 2, Abs. 1 und 2 AMG fachlich zu informieren, sei es persönlich, telefonisch oder durch Übergabe von Fachinformationen (nach § 11a, AMG)

Die Tätigkeit als Pharmaberater/in ist an Sachkenntnis gebunden. Welcher Per- sonenkreis über die geforderte Sachkenntnis verfügt, regelt der § 75, Abs. 1, AMG. Dieser Paragraph ist auch die Basis für die Verordnung über die berufliche Fortbildung zum „geprüften Pharmareferenten“ vom Mai 1978 (Bundesgesetzblatt 1, S. 600), wurde gerade unter Mitwirkung des BdP novelliert. Ein(e) „geprüfte(r) Pharmareferent(in)“ besitzt die geforderte Sachkenntnis. (Siehe auch Extrakapitel).

Pflichten des/der Pharmaberaters/in

Im § 76 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) sind die Pflichten des/der Pharmaberaters/in definiert. Danach hat er/sie Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über Nebenwirkungen oder sonstige erkannte Risiken bei der Arzneimittelanwendung sofort schriftlich aufzuzeichnen und seinem Arbeitgeber ebenfalls schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Jede irreführende Werbung ist eine strafbare Ordnungswidrigkeit und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Soweit der/die Pharmaberater/in von pharmazeutischen Unternehmen beauftragt wird, Fertigarzneimittel nach § 43, Abs. 3 des o. a. Gesetzes an berechtigte Personen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Ausbildungsstätten für Heilberufe, nicht an Apotheker, Einzelhändler!) abzugeben, hat er/sie über die Empfänger von Mustern, sowie über Art, Umfang, Zeitpunkt der Musterübergabe schriftlichen Nachweis durch Empfangsbestätigung vorzulegen. Der/die Pharmaberater/in, nicht das Unternehmen, ist nachweispflichtig! Gibt er/sie Muster im Auftrag seines Unternehmens ab, ist er/sie verpflichtet zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften! Zuwiderhandlung ist eine mit Geldbuße belegte Ordnungswidrigkeit!

Verantwortungsbewusstes und integres Verhalten sind Voraussetzung, um Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit zu bewahren. Deshalb haben die pharmazeutischen Unternehmen eigene Verhaltenscodici (Leitlinien für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln) erarbeitet, an die sich zu halten sich alle Mitarbeiter/innen per Unterschrift verpflichtet haben. Das Antikorruptionsgesetz (Verbot der aktiven und passiven Bestechung) sieht drakonische Strafen bei Zuwiderhandlungen vor! Was ist noch Sponsoring, was ist schon Bestechungsversuch? Die Mitarbeiter können und dürfen nur dann Schutz durch ihre Unternehmen verlangen und erhalten, wenn sie sich streng an diese Spielregeln halten! Im Zweifelsfall ist die dringende Empfehlung des BdP, sich Rat bei Vorgesetzten, den Rechtsabteilungen der Unternehmen oder beim Berufsverband (BdP) einzuholen.

Kein(e) Mitarbeiter/in darf direkt oder indirekt im Zusammenhang mit seiner/ihrer beruflichen Arbeit weder bei einer Privatperson noch einem anderen Unternehmen oder Institution einen persönlichen Vorteil einfordern, noch ihn anmahnen oder gewähren. Es dürfen stets nur sachlich begründete und nachvollziehbare Kriterien zum Angebot und Auftrag führen.

Der faire Wettbewerb ohne jede Einschränkung und faire Vertragsgestaltungen sind bekennendes Zeugnis für einen solchen Kodex, der auch von allen anderen Partnern erwartet wird!

Allgemeines über den Beruf des Pharmaberaters

Medizinische Forschung wird an den Universitäten und in den Labors der pharmazeutischen Industrie intensiv betrieben. Beide Einrichtungen haben ein Ziel: Erkenntnisse und neue Arzneistoffe zu finden, um dem Heilberufler zu helfen, seine Patienten wirksam von ihren Krankheiten zu heilen oder sie in die Lage zu versetzen, ihr Leiden besser zu ertragen. Laufend werden neue Arzneistoffe gefunden und entwickelt. Sie gehören in die Hand des Fachmanns, des Heilberuflers, damit er besser, erfolgreicher und oft auch risikoärmer und verträglicher als vorher therapieren kann.

Arzneimittel sind wie nur wenige andere industrielle Produkte Ausdruck ständiger aktueller wissenschaftlicher und therapeutischer Erkenntnisse. Sie unterliegen daher einem raschen Aktualitätsverlust. Das hat zur Folge, dass der/die Außendienst- mitarbeiter/in in der pharmazeutischen Industrie, das Gesetz nennt ihn/sie „Pharmaberater/in“, seinen/ihren Wissensstand ständig erweitern, ergänzen und/oder korrigieren muss.

Die Arzneimittelindustrie hat als Forschungsstätte für die Arzneimittel die ethische Pflicht, über die von ihr erforschten, entwickelten und produzierten Therapeutika die praktizierenden Heilberufler objektiv, umfassend und wahrhaftig zu unterrichten. Es ist aber nicht nur legitim, sondern auch zwingend notwendig, für die kommerzielle Nutzung der Arzneimittel Sorge zu tragen, denn nur aus deren Verkauf können die Arzneimittelhersteller die Mittel für weitere Forschungsaufgaben erlösen.

Arzneimittel-Exporte sind seit Jahren Devisen- und damit Steuerbringer für die deutsche Volkswirtschaft, der Arzneimittel-Anteil an den Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei gerade einmal ca. 16% der Gesamtausgaben und verteilt sich auf Hersteller, Großhandel, Apotheke und Staat (Steuern!) Die höheren Kosten für neue innovative Arzneimittel müssen aus dem Ertrag schon länger am Markt befindlicher Arzneimittel erwirtschaftet werden, deren Preise aber strengen restriktiven staatlichen Eingriffen unterliegen. Von einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen durch Arzneimittel kann also keine Rede sein!

Alle pharmazeutischen Firmen, die Arzneimittel produzieren und vertreiben, unterhalten eine medizinisch-wissenschaftliche Abteilung und oft einen wissenschaftlichen Außendienst. Dieser medizinisch-wissenschaftliche Außen- dienst darf nur von Pharmaberatern/innen ausgeübt werden. Die Berufsaus- übung wird angemessen honoriert und ist in seiner Bedeutung für die Pharma-Industrie unumstritten und unverzichtbar. Vor dem Hintergrund der an- haltenden Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung infolge von:

  • demographischem Faktor (die Bevölkerung wird immer älter und lebt länger)
  • hoher Arbeitslosigkeit (und dadurch mangelnden Beitragseinnahmen)
  • sozialem Verschiebebahnhof (Bezahlung von kassenfremden Leistungen)

wird der Beruf des/der Pharmaberaters/in leider ein aus Sicht der Krankenkassen und Teilen der Gesetzgebung diskutierter Beruf, der zum Umdenken sowie beruflicher Weiterqualifikation zwingt.

Öffentlich kritischen Fragen wie

  • Ist der Aufwand für Pharmaberater bei den steigenden Kosten im Gesundheitswesen heute noch gerechtfertigt?
  • Hat der Arzt oder Apotheker / Nutzen davon, wenn er täglich Pharmaberater/innen empfängt und seine knappe Zeit dafür aufwendet?
  • Wird stets wahrheitsgemäß informiert und decken sich Botschaft des/der Pharmaberaters/in und Kundenbedürfnisse?

müssen sich die Pharmaberater/innen stellen. Es werden daher neue gesundheitspolitische Aufgaben im Beratungsumfeld von Heilberufler und Patient hinzukommen. Auch Key-account-Manager werden gefragter werden, sei es als Angestellter oder selbständiger Pharma-Franchiser.

Der/die Pharmaberater/in der Zukunft wird es in seinem/ihrem beruflichen Umfeld mit sehr unterschiedlichen Personengruppen zu tun bekommen. So treten neben Ärzte und Apotheker in Klinik und Praxis als Gesprächspartner zukünftig Patienten, Repräsentanten von Krankenkassen oder aber auch Manager von integrierten Versorgungssystemen. Diese werden zwangsläufig an die Arzneimittelhersteller und ihre Verkaufsrepräsentanten/innen sehr verschiedene Ansprüche stellen. Denn knapper werdende Ressourcen müssen mit der Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen Pharmakotherapie und ihrer Erklärungsbedürftigkeit in Übereinstimmung gebracht werden.

Über die Informationen zu Produkten für Ärzte und Apotheker hinaus werden Pharmaberater/innen zukünftig auch Beratungsaufgaben im Hinblick auf ein effizientes Praxis- und Kostenmanagement übernehmen oder aber in Kooperation mit den Ärzten auch Patientenschulungen durchführen. Der/die Pharmaberater/in wandelt sich so vom reinen Produktberater zum/zur kompetenten Produkt-, Kosten- und Kooperationsmanager/in und damit dann auch zum/zur adäquaten Gesprächspartner/in für die Kunden in Ärzte- und Apothekerschaft sowie den anderen Akteuren im Gesundheitswesen.

Diesen Aufgaben gerecht werden zu können, bedarf es hoher Flexibilität und Bereitschaft auf dem Sektor Wissen und permanenter Weiterbildung. Nur wer das erkennt und bereit ist, sich daran zu orientieren, wird auch in der Zukunft der/die erfolgreiche Mittler/in zwischen pharmazeutischer Industrie und den Heilberuflern sein und bleiben! Denken Sie bitte stets daran, der Markt wandelt sich vom anbieter- zum verbraucherorientierten Markt!