Das ist ein Urteil, über das man sicherlich lange und engagiert diskutieren und streiten kann, denn sowohl das Pro als auch das Contra haben ernst zu nehmen Argumente auf ihrer Seite: Die Universität Köln muss eine Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mehr dazu hier

 

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Grafik: Wappen der Universität zu Köln (wikipedia)