Seit Oktober 2015 müssen alle Apotheken, die Medikamente über Onlinekanäle verkaufen, zum Nachweis ihrer Legalität ein neues Logo auf ihrer Webseite präsentieren.

Ein Klick auf dieses Logo ermöglicht dem Kunden einen Einblick in den Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler.

Mehr dazu hier auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte