… und das bedeutet für den Bundesverband der Deutschen Industrie • BDI u.a. auch „Marktpreisbildung für Anbieter von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen, Verzicht auf zentralistische Eingriffe in die Preisbildung wie z. B. die „Zwangsrabatte“ bei Arzneimitteln.“
Das ist eine der BDI-Positionen, die der Verband als Ergebnis einer Studie zum „qualitativen Nutzen der Gesundheitswirtschaft“ kommuniziert. Mehr dazu auf der BDI-Webseite