Ein „gemeinsames Medikationsmanagements von Ärzten und Apothekern“ wurde jüngst in Thüringen und Sachsen erprobt.

Zitat: „Die Therapiehoheit für die Medikation liegt allein beim Arzt. Er stellt die Indikation und ist für die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe verantwortlich. Die Apotheker weisen Ärzte auf bedeutsame Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen hin und beraten die Patienten bei der Anwendung der Medikation.“

Der Pharmaberater als Partner des Arztes ist in diesem Kontext nicht die Rede !!

Sicherlich eine interessante Entwicklung, die es im Auge zu halten gilt, denn über die Apotheken als relevanter Akteur in der Gesundheitswirtschaft wird doch eher selten gesprochen.

Hier die Meldung im Ärzteblatt

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Foto: Lupo_pixelio