Der 1973 in München zunächst als Verband der Pharmaberater (VdP) gegründete und später als Berufsverband der Pharmaberater (BdP) ins Vereinsregister in Worms eingetragene Verein hatte damals das vorrangige Ziel, ein einheitliches gesetzlich abgesichertes Berufsbild zu schaffen. Das wurde mit Inkrafttreten des 2. Arzneimittelgesetzes unter aktiver Mitarbeit des Verbandes im Jahre 1978 erreicht, die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin ist seit dem 26. Juni 2007 in Kraft getreten.

Der Berufsverband der Pharmaberater e.V., Deutschland ist die beim deutschen Bundestag akkreditierte, legitimierte Berufsvertretung der Mitarbeiter/innen des deutschen pharmazeutischen Außendienstes und vertritt deren Interessen.