Das Bundesgesundheitsministerium will die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ausbauen. Das macht der  der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein das E-Health-Gesetz deutlich. U.a. ist auch vorgesehen, dass Ärzten ein Prozent des Praxisumsatzes abgezogen wird, wenn sie die Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte nicht durchführen.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Initiative des Ministeriums.

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