Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist in der Diskussion. Und diese zeigt: Er überzeugt offensichtlich nicht alle Beteiligten Akteure.

Eine der Befürchtungen: «Für die Patienten sinnvolle Kooperationen werden durch ein unkalkulierbares Strafbarkeitsrisiko behindert.»

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