Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist in der Diskussion. Und diese zeigt: Er überzeugt offensichtlich nicht alle Beteiligten Akteure.
Eine der Befürchtungen: «Für die Patienten sinnvolle Kooperationen werden durch ein unkalkulierbares Strafbarkeitsrisiko behindert.»