Der BdP stellt klar:

Der Pharmaberater ist nach Arzneimittelgesetz (AMG) :

- per Definition kein Marketing-Instrument
- er ist Pharmaberater
1. zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung
2. für Qualitätsmanagement bis zur Einnahme durch den Patienten

Das und nur das
- lässt die Gesetzeslage zu
- fordern Patientenverbände
- erwarten Politik und Krankenkassen

Nur dazu sind Pharmaberater in ihrer Berufsausübung legitimiert und können umsatzfördernd arbeiten!

Die Innovationen von heute sind die Generika nicht von übermorgen, sondern schon von morgen!

Ohne Innovationen von heute also keine Generika von morgen!

Die Innovation von heute hilft morgen Kosten senken!

Dabei gehören auch Generika per Rabattverträge umfassend „beraten"! Die EU fordert die Pharmakovigilanz!

Schon heute sterben jährlich 17.000 Menschen an Fehlern bei der Arzneimittelverordnung, mehr als Verkehrstote pro Jahr!

Der hoch qualifizierte Pharmaberater hat die Aufgabe, Arzneimittelsicherheit durch die Beratung zum Produkt zu ermöglichen.

Der BdP Deutschland e.V., die beim deutschen Bundestag akkreditierte Berufsvertretung des deutschen Pharma - Außendienstes erhebt die Forderung an die Industrie, die Arbeit ihrer Außendienstmitarbeiter noch höher zu qualifizieren, (der BdP hat hierzu die Weichen gestellt!) und ihre umsatzfördernde Tätigkeit nicht nur als reinen Kostenfaktor zu betrachten! Der Arzt ist für die richtige Verordnung, passend zum Krankheitsbild verantwortlich, der Apotheker zur Überwachung und Distribution, der Pharmaberater für die richtige Anwendung zuständig!

Nur ein gut beratenes Arzneimittel geht auch „in die Feder" des Verordners, d. h., es bringt nur so auch Ertrag für den Hersteller. Unreflektierte Arzneimittelanwendung führt nur zu Problemen beim Umgang mit eben diesen Arzneimitteln.

Erhard Jörgens, HMP®
Ehrenamtlicher Berater des BdP-Vorstandes
Freier Journalist für Gesundheitspolitik (Mitglied der FSP)