Zertifizierte Weiterbildung

BERUFSVERBAND DER PHARMABERATER e. V.
DEUTSCHLAND (BDP)

VIERSTUFENPROGRAMM ZUR FORT - UND WEITERBILDUNG DER
MITARBEITER/INNEN DES PHARMAZEUTISCHEN AUßENDIENSTES

1.

Intensive und aktive Mitarbeit an der Novellierung der Verordnung "Geprüft(e)r Pharmareferent/In" für Berufseinsteiger

Damit verbundene Ziele:

  • bundeseinheitliche Anforderungen an Ausbildungsinstitute
  • bundeseinheitliche Fortbildungsregelungen
  • bundeseinheitliche Regelung der Zugangsvoraussetzungen
  • bundeseinheitliche Prüfungsverfahren
  • bundeseinheitliche Anpassung an erweitertes Basiswissen
  • bundeseinheitliche in der Verordnung verankerte 1.000 Ausbildungs-Stunden
  • bundeseinheitliche Gleichwertigkeit der geforderten Abschlüsse zur Berufsausübung als Pharmaberater
  • Voraussetzung für ECTS-Punkte bei späteren Studiengängen
  • bundeseinheitliche spätere Berufsbezeichnung "Pharmaberater (AMG)"
  • Weitere Qualitätsverbesserung
  • Weitere Imageverbesserung
  • Verbesserung der Einnahmequalität von Arzneimitteln

2.

Etablierung eines CPE-Systems zur fortlaufenden bepunkteten, von der FH Hannover zertifizierten und evaluierten Weiterbildung des etablierten pharmazeutischen Außendienstes analog der von Ärzte- und Apothekerschaft (CPE=CONTINUING PHARMACEUTICAL EDUCATION).

Damit verbundene Ziele:

  • permanente Wissensadaption
  • Imageverbesserung in der Öffentlichkeit und bei den Kunden
  • Erhöhung der Einnahmequalität von Arzneimitteln
  • Damit verbesserte Therapiequalität und -sicherheit
  • Wettbewerbsvorteil

3.

Weiterbildendes zweisemestriges Präsenzstudium über 465 Stunden (Wochenenden und 3 Blockwochen) an der FH Hannover speziell für den pharmazeutischen Außendienst zum neuen Tätigkeitsabschluss

"Health-Manager/in Pharma" (HMP®)

unter dem bundespatentamtlich geschützten Logo (HMP®)

für weiterbildungs- und karriereorientierte Kolleginnen und Kollegen

 

FH-Hannover BdP-Logo

Fortbildungszertifikat der Fachhochschule Hannover (FHH) und Berufsverband der Pharmaberater e.V., Deutschland, Worms (BdP)

Die vorbereitete Weiterbildung wird dem Erhalt und der Aktualisierung der früher erworbenen Kenntnisse dienen, um geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung und erweiterten Kundenanforderungen noch besser und auch in der Zukunft gerecht werden zu können.

Pharmaberaterinnen und Pharmaberater, die diesen schönen und wichtigen kommunikativen Beruf ausüben, sind von der Berufsvorstellung her verpflichtet, sich permanent fort- und weiterzubilden. Ihnen wird nach Erfüllung der Bedingungen der Weiterbildung ein Zertifikat der zuständigen FHH ausgestellt. Dieses Weiterbildungszertifikat würdigt die Leistung der Teilnehmenden.

Bei der Auswahl der Veranstaltungen zur Weiterbildung werden sowohl fachspezifisch medizinische als auch interdisziplinäre Themen berücksichtigt.

Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn der/die Pharmaberater/in innerhalb von 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte in 12 Veranstaltungen nachgewiesen hat.

FHH und BdP organisieren die Weiterbildungsveranstaltungen, die Programme hierzu nennen Thema, Namen der Referentinnen und Referenten und garantieren einen bundesweit einheitlichen Standard. Jede Veranstaltung wird über die FHH evaluiert (Evaluationszeit). Es werden Anwesenheitslisten geführt, deren Auswertungen zum Jahresende freiwillig der Bundesärztekammer mitgeteilt werden.

Jede Unterrichtsstunde (45 Minuten) entspricht einem Fortbildungspunkt, jede Weiterbildungseinheit umfasst 12 Unterrichtsstunden, mithin 12 Punkte, für Gruppenarbeit gibt es 1 und für Evaluationszeit ebenfalls 1 Zusatzpunkt.

Fachhochschule Hannover
Einrichtung für Weiterbildung und
Technologietransfer (ZWT)
Postfach 92 02 51
30441 Hannover
Berufsverband der Pharmaberater e.V.
Deutschland, D 67508 Worms
(BdP)